
Gutachter: Abschiebehaft-Gesetz rechtswidrig
DW
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs rügt Deutschland. Es geht um den Fall eines Pakistaners, der in einem normalen Gefängnis untergebracht wurde.
Nach Einschätzung des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) darf Deutschland Abschiebehäftlinge nicht mit einer Sonderregel in normalen Gefängnissen unterbringen. Die deutsche Regelung von 2019, die noch bis Juli 2022 eine Inhaftierung in Justizvollzugsanstalten erlaubt, beruhe nicht auf einer Notlage gemäß der EU-Richtlinie für Rückführungen, heißt es in den Schlussanträgen des Generalanwalts Jean Richard de la Tour.
Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass abzuschiebende Drittstaatsangehörige "grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen" untergebracht werden müssen. Wenn solche Hafteinrichtungen nicht vorhanden sind, können die Abschiebegefangenen in normalen Gefängnissen, aber gesondert von Strafgefangenen untergebracht werden.