
Gutachten: Abgeordnetenhaus trotz Urteil handlungsfähig
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Das Berliner Abgeordnetenhaus ist trotz der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wahlwiederholung auch in den kommenden Monaten weitgehend handlungsfähig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Parlament, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das zuvor am Samstag der RBB berichtet hatte.
Demnach können die Abgeordneten grundsätzlich auch weiterhin ihren Aufgaben nachkommen und zum Beispiel Gesetze beschließen, finanzielle Mittel bereitstellen oder den Senat befragen. "Es ist aber jeweils einzelfallbezogen und im Bewusstsein eines Mangels demokratischer Legitimation vom Parlament zu prüfen und zu entscheiden, ob ein parlamentarischer Akt mit dem Zurückhaltungsgebot vereinbar ist", heißt es in dem Gutachten.
Dieses Zurückhaltungsgebot hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil zur Wahlwiederholung vom 16. November ins Spiel gebracht, mit dem er die Pannen-Wahl vom September 2021 für ungültig erklärt hatte. Zur Sicherstellung der Kontinuität staatlichen Handelns sei das Abgeordnetenhaus bis zur Konstituierung des neuen Parlaments weiter berechtigt, seine Aufgaben wahrzunehmen, so das Gericht. Zudem hieß es: "Das Abgeordnetenhaus hat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben das gebotene Maß an Zurückhaltung zu wahren."
In seinem Gutachten geht der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments davon aus, dass die Arbeit der Abgeordneten vor diesem Hintergrund etwas eingeschränkt ist. Das Parlament sei umso mehr zur Zurückhaltung aufgefordert, je weniger zwingend der Anlass für eine parlamentarische Entscheidung sei.