Grundsteuerreform: 178.000 säumige Eigentümer
n-tv
Erst 2025 wird feststehen, wie hoch die neue Grundsteuer im Einzelnen sein wird. Die zur Festlegung erforderliche Grundsteuererklärung hätte längst abgegeben werden müssen. Doch in Mecklenburg-Vorpommern fehlen laut Finanzminister noch 178.000 Erklärungen.
Schwerin (dpa/mv) - Die Neuberechnung der Grundsteuer wirft auch in Mecklenburg-Vorpommern weiter Fragen auf und sorgt nach Angaben von CDU und FDP für Verunsicherung in der Bevölkerung. Gegen die zur Zeit verschickten Messbescheide, auf deren Grundlage die Kommunen ab 2025 die Höhe der Grundsteuer berechnen, gebe es eine Einspruchsfrist von nur vier Wochen. "Wenn man das nicht schafft, hat der Bescheid Bestandskraft", sagte der CDU-Abgeordnete Marc Reinhardt am Freitag im Landtag in Schwerin. Der Vorschlag seiner Fraktion, die Bescheide daher mit einem Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, fand im Parlament keine Mehrheit.
FDP-Fraktionschef René Domke meldete generelle Zweifel an der Bestandsfähigkeit der Bescheide an. Zu dem auch in Mecklenburg-Vorpommern angewandten Bundesmodell der Grundsteuererklärung gebe es verfassungsrechtliche Bedenken.
In ihrem Antrag forderte die FDP die Landesregierung auf, das von ihr angekündigte Transparenzregister aufzustellen. Damit soll erkennbar gemacht werden, dass die politische Zusage eingehalten wird, dass die Kommunen die vom Verfassungsgericht geforderte Reform nicht nutzten, um ihre Einnahmen zu Lasten der Grundstücksbesitzer insgesamt aufzubessern. Laut Domke wird erst 2025 mit Festlegung der kommunalen Hebesätze feststehen, wie viel jeder zahlen muss.