Grundsteuer: Finanzminister verteidigt bayerischen Sonderweg
n-tv
München (dpa/lby) - Finanzminister Albert Füracker hat den bayerischen Sonderweg bei der Novelle der Grundsteuer verteidigt. Das Grundsteuergesetz müsse nicht nur unbürokratisch sein, sondern dürfe auch keine verkappte Vermögenssteuer "durch die Hintertür" werden, sagte der CSU-Politiker am Donnerstag im Landtag in München. Der bayerische Entwurf sehe vor, dass die Grundsteuer ab 2025 ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche ausgerichtet werde. Ein wertabhängiges Modell - bei dem der Wert des Grundstücks mit in die Berechnung der Steuer einbezogen werde, lehne die Staatsregierung entschieden ab.
Die Grünen kritisierten erneut "den Sonderweg" der Staatsregierung und forderten, dass sich die Grundsteuer auch an der Leistungsfähigkeit eines Grundstücks orientiere. Der vorgelegte Entwurf sei aus ihrer Sicht auch verfassungsrechtlich kritisch zu bewerten, weil die angestrebte Flächensteuer ohne sachlichen Grund Immobilien gleicher Größe aber unterschiedlicher Lage, Art, Beschaffenheit, Alter und Ausstattung der Gebäude gleichbehandele und die potenziellen Erträge von Immobilien ungleich besteuere. Hintergrund für die Gesetzesnovelle ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Karlsruher Richter erklärten damals die Grundsteuer in Deutschland für verfassungswidrig, weil mit veralteten Werten gerechnet wird, und forderten eine Neuregelung bis spätestens 2025. In der Folge entbrannte - auch auf Druck aus Bayern - zwischen Bund und Ländern ein Streit, ob die Länder über eine Öffnungsklausel eigene Regelungen treffen dürften. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. 2019 lag das Aufkommen bayernweit bei 1,89 Milliarden Euro.More Related News