![Grundrente: Wer jeden Monat Anspruch auf bis zu 418 Euro hat](https://www.fr.de/bilder/2021/09/26/91005044/27895534-grundrente-geld-finanzen-anspruch-2ef.jpg)
Grundrente: Wer jeden Monat Anspruch auf bis zu 418 Euro hat
Frankfurter Rundschau
Seit 2022 gibt es die Grundrente. Doch selbst wer sehr niedrige Altersbezüge bezieht, hat nicht grundsätzlich einen Anspruch darauf.
Frankfurt – Wer wenig arbeitet oder wenig verdient hat, bezieht im Alter in der Folge nur eine kleine Rente. Die Große Koalition hat eine Grundrente verabschiedet, um Rentnerinnen und Rentner zu unterstützen. Sie ist seit Januar in Kraft. Die ersten Menschen haben ab Mitte Juli ihre Grundrentenbescheide erhalten.
Der Zuschlag beträgt zwischen einem und 418 Euro – im Durchschnitt sollen laut Deutscher Rentenversicherung 75 Euro ausgezahlt werden. Wir erklären, wer einen Anspruch hat und zeigen anhand von Beispielrechnungen, wie hoch die Grundrente tatsächlich ist.
Anspruchsberechtigte: Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren voraussichtlich von der Grundrente, schätzt die Bundesregierung. Davon seien rund 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche. Insgesamt 26 Millionen sind von der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen – jede Rente wird dabei individuell auf die Anspruchsberechtigung und die Höhe des Zuschlags untersucht. Da dies aufwendig ist, wird der Prozess bis Ende 2022 in Anspruch nehmen.
Beitragsjahre: Erste Voraussetzung ist die Anzahl der sogenannten Grundrentenzeiten. Es müssen mindestens 33 Jahre gewesen sein. Dann wird die Grundrente anteilig ausgezahlt. Ab 35 Jahren wird sie voll ausgezahlt. Zu den Grundrentenzeiten zählen insbesondere Zeiten mit Pflichtbeiträgen zum Beispiel aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.
Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind. Ersatzzeiten, zum Beispiel aus Kriegsdienst oder Zeiten der politischen Haft in der ehemaligen DDR, zählen ebenfalls dazu. Zeiten des Studiums zählen dagegen nicht mit.