Grünes Licht für Anhebung der Rundfunkgebühren: Die Freiheit siegt
Frankfurter Rundschau
Der Sieg der öffentlich-rechtlichen Sender in Karlsruhe bringt Rechtskonservativen eine Niederlage bei. Die Pressefreiheit wird gestärkt. Ein Kommentar.
Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandfunk sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Und das ist gut so. Denn damit sind sie dem Zugriff privater oder politischer Institutionen entzogen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem mit bemerkenswerter Eindeutigkeit formulierten Urteil noch einmal deutlich gemacht. Der von rechtskonservativen Politikerinnen und Politikern in Sachsen-Anhalt unternommene Versuch, die Sender zu knebeln, indem man die Rundfunkgebühren-Erhöhung verweigert, war nichts weniger als die Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit, wie Karlsruhe nun feststellt. Nun hat die Freiheit gesiegt. Denn die Entscheidung, mit wie viel Geld die Anstalten arbeiten können, müsse „frei von medienpolitischen Zwecksetzungen“ sein, lautet die entscheidende Formulierung. Damit gebieten die Richterinnen und Richter all jenen Einhalt, die immer wieder populistische Attacken reiten, weil ihnen diese oder jene Richtung oder Sendung nicht passt. Mehr noch, die Juristen weisen auf Einseitigkeit und Fake News in der zunehmend komplexen Informationsmenge hin und begründen damit die wachsende Bedeutung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Mehr als das konnten sich die Sender nicht wünschen. (Daland Segler)More Related News