Grüne fordern Materialsammlung zur AfD
n-tv
Die AfD darf nach einem Gerichtsurteil weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die Grünen wollen die Erkenntnisgewinnung derweil breiter aufstellen. So soll auch das Wissen anderer Akteure systematisch genutzt werden. Es geht um eine breite Datenbasis für ein eventuelles Verbotsverfahren.
Bund und Länder sollten nach Ansicht der Grünen-Spitze systematisch Material zur AfD sammeln. Für ein Verbotsverfahren gebe es zwar zu Recht erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Es sei aber notwendig, die Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sorgfältig in den Blick zu nehmen und fortlaufend zu bewerten. "Wir schlagen daher die Einrichtung einer Task-Force von Bund und Ländern im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) vor", heißt es in einem nun veröffentlichten Beschluss des Parteivorstands vom Donnerstag.
In der "Task-Force" sollen nach Ansicht der Grünen-Spitze "Erkenntnisse zur verfassungsfeindlichen Betätigung der AfD sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative aus Bund und Ländern systematisch zu einer Materialsammlung zusammengeführt und bewertet werden". Dabei soll neben den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden auch "die zivilgesellschaftliche Expertise" einbezogen werden. "Alle Verfassungsorgane müssen selbstverständlich ständig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden sowie Argumente des Für und Wider eines Verbotes abwägen und aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen ziehen."
Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster. Demnach ist die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens. Damit darf der Verfassungsschutz weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Die AfD kündigte aber eine Beschwerde an.