Gewerbemiete: Wie viel zahlt man im Lockdown?
ZDF
Müssen Geschäftsinhaber bei behördlich angeordneten Schließungen wegen Corona weiter die volle Miete zahlen? Der Bundesgerichtshof urteilt.
Seit über einem Jahr beschäftigen sich deutsche Gerichte mit Streitigkeiten zwischen gewerblichen Mieter*innen und Vermieter*innen. Denn es ist unklar, wer im Falle der Geschäftsschließung aufgrund von Corona-Maßnahmen das finanzielle Risiko trägt. Müssen Gewerbemieter*innen trotz Lockdowns die volle Miete zahlen? Oder müssen auch Vermieter*innen für diese Einbußen einstehen? Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte Klarheit bringen.
Klarheit wünscht sich auch Kläger Jürgen Zehnder von der Zehnder Grundstücksverwaltung. Bereits 2013 schloss er einen Mietvertrag mit dem Textil-Discounter KiK. Als die Filiale im März gemäß der Anordnung des Freistaates Sachsen wegen der Pandemie geschlossen blieb, zahlte der Discounter die Miete in Höhe von knapp 7.850 Euro nicht.
Jürgen Zehnder entschloss sich zu klagen. Die Umsatzeinbußen seiner Mieter*innen seien kein Grund dafür, die Miete nicht zu zahlen. Das Risiko die Filiale öffnen zu können, trage KiK allein. So sah es auch das Landgericht (LG) Chemnitz und verurteilte KiK zur Zahlung.