
Gewalttat in Behinderten-Wohnheim
n-tv
Potsdam (dpa/bb) - Im Prozess um die Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Wohnheims für Menschen mit Behinderung soll am Donnerstag (9.00 Uhr) eine Gutachterin gehört werden. Die Expertin soll Angaben zur Schuldfähigkeit der Angeklagten machen, was für das Urteil voraussichtlich große Bedeutung haben wird.
Die 52 Jahre alte ehemalige Pflegekraft ist wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Sie soll laut Anklage am Abend des 28. April in dem Wohnheim vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer in ihren Zimmern angegriffen und tödlich verletzt haben. Eine 43 Jahre alte Bewohnerin überlebte nach einer Notoperation.
Laut einem Gutachten soll die 52-Jährige die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben, die Gutachterin könnte jedoch ihre Einschätzung während des Prozessverlaufs geändert haben. Die Angeklagte hat sich im Prozess bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.