
Gespritztes Insulin: Revision eingelegt
n-tv
Würzburg (dpa/lby) - Das Urteil gegen eine Altenpflegerin, die in Unterfranken zwei dementen Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hat, ist nicht rechtskräftig. "Gegen das Urteil wurde sowohl vom Verteidiger als auch von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt", teilte das Landgericht Würzburg am Mittwoch mit. Nun muss sich wahrscheinlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen. Zuvor hatte die "Main-Post" darüber berichtet.
Die Angeklagte war am 12. Oktober wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die 49-Jährige hatte gestanden, im November 2020 in einem Seniorenheim in Volkach (Landkreis Kitzingen) den 81 und 85 Jahre alten Frauen Insulin verabreicht haben, obwohl sie gar nicht berechtigt war, Medikamente oder Spritzen zu geben. Sie kamen in lebensgefährlichem Zustand ins Krankenhaus, wurden aber nach wenigen Tagen wieder entlassen.
Die Anklage hatte wegen zweifachen Mordversuchs eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verlangt. Der Verteidiger hatte auf zweifache gefährliche Körperverletzung plädiert und eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich von höchstens zwei Jahren gefordert.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.