Gescheiterter Eilantrag: Abschiebung trotzdem ausgesetzt
n-tv
Die Abschiebung eines kurdisch-irakischen Ehepaares nach Polen stand unmittelbar bevor und ihr letzter Eilantrag vor Gericht blieb erfolglos. Doch dann zieht die Stadt Viersen die Bremse. Das Land NRW spricht von einer "guten Lösung".
Düsseldorf/Viersen (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Abschiebung eines kurdisch-irakischen Ehepaars nach Polen abgelehnt. Das teilte das Verwaltungsgericht am Montag auf Anfrage mit (Az. 12 L 1800/23.A). Dennoch setzt die Stadt die Abschiebung aus.
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Ehepaar trotz Kirchenasyls in einem Gemeindehaus in Viersen festgenommen und in Abschiebehaft gebracht worden war. Die Evangelische Kirche und Asyl-Verbände hatten das kritisiert: Seit Jahren sei niemand mehr aus dem Kirchenasyl abgeschoben worden.
Nach dem Dublin-Verfahren müssen Migranten und Flüchtlinge, die über ein sicheres Drittland nach Deutschland einreisen, in diesem Land Asyl beantragen. Das Paar soll über Polen nach Deutschland gekommen sein.