Geringere Strafe für Uni-Tunnel-Raser in zweiter Instanz
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein 25-jähriger Autofahrer aus Solingen ist auch in zweiter Instanz wegen illegaler Autorennen durch den Düsseldorfer Uni-Tunnel verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf entschied am Mittwoch anders als die erste Instanz, dass das 46.000 Euro teure Auto nicht als Tatwerkzeug eingezogen wird. Außerdem senkte das Landgericht die Geldstrafe um 500 auf 3250 Euro.
Die Richterin rechnete dem jungen Mann an, dass er "gestanden und auch glaubhaft Reue gezeigt hat." Das Landgericht verhängte wie zuvor das Amtsgericht einen dreimonatigen Fahrerlaubnisentzug. Sowohl der der junge Mann als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom November 2022 eingelegt.
Der 25-Jährige, der noch bei seinen Eltern wohnt, hatte noch in erster Instanz alle Vorwürfe bestritten: Er wollte den 500-PS-starken Wagen bei den illegalen Rennen im Uni-Tunnel nicht gefahren sein. Das Auto gehöre seiner Mutter und es könne daher nicht eingezogen werden.
Im Prozess am Landgericht gab der 25-Jährige nun zu, dass er sich mit zwei anderen Fahrern im Januar und März 2021 im Uni-Tunnel der A46 Rennen geliefert hatte. "Wir wollten nur das Beschleunigungsvermögen zeigen", sagte er. "Wir haben durch die kleinen Gänge geschaltet, um die Autos so laut wie möglich zu machen", schilderte der junge Mann.