Gerichtsurteil in Hessen: Fahnenflucht in Syrien ist kein Asylgrund
Frankfurter Rundschau
Syrer wollte nicht zur Armee. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte seinen Antrag jetzt ab.
Wer sich dem Wehrdienst durch Flucht ins Ausland entzieht, genießt keinen Flüchtlingsschutz. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Fall eines Syrers entschieden hat, ist dies alleine kein Asylgrund. Geklagt hatte ein 26 Jahre alter Mann, der im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist war und einen Asylantrag stellte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm den subsidiären Schutzstatus zu und lehnte im Übrigen seinen Asylantrag ab. Der Mann klagte dagegen erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Die dagegen gerichtete Berufung des Klägers wies der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zurück. Die wesentliche Begründung: Dem 26-Jährigen drohten bei einer Rückkehr nach Syrien „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ keine Verfolgung. Personen, die sich durch eine illegale Ausreise dem Wehrdienst entzogen hätten, würden in Syrien deshalb nicht bestraft, sondern üblicherweise direkt zum Militärdienst eingezogen.More Related News