Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Rumänien
n-tv
Lange Zeit steht Rumänien im Zweiten Weltkrieg auf der Seite Nazi-Deutschlands. Ab 1945 werden rumänische Soldaten deswegen zur Haft im Arbeitslager verurteilt. Jahrzehnte später spricht das Land Begnadigungen aus. Holocaust-Überlebende klagen - und gewinnen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen eines posthumen Freispruchs für zwei am Holocaust beteiligte Soldaten verurteilt. Bukarest muss den klagenden Holocaust-Überlebenden Leonard Zăicescu und Ana Fălticineanu jeweils 8500 Euro für Kosten und Auslagen zahlen, wie der EGMR in seinem Urteil festlegte.
Die Argumente für die Begnadigung der beiden Männer seien "nichts weiter als Ausreden oder Versuche, die Verantwortung zu verwischen", hieß es weiter. Zwei ehemalige Oberstleutnante der rumänischen Armee waren nach 1945 zu zehn beziehungsweise 15 Jahren Arbeitslager verurteilt worden. Ihnen wurde insbesondere vorgeworfen, an der Deportation rumänischer Juden und dem Iaşi-Pogrom beteiligt gewesen zu sein.
Damals ermordete die den deutschen Nationalsozialisten nahestehende rumänische Regierung tausende Juden. Von den 45.000 Juden der Stadt im Nordosten des Landes starben zwischen 13.000 und 15.000 bei dem Pogrom sowie in sogenannten Todeszügen.