Gerichtsentscheidung in Zivilprozess gegen Doppelmörder
n-tv
Darmstadt (dpa/lhe) - Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt wird an diesem Mittwoch (13.00 Uhr) bekanntgeben, ob es in einem Verfahren wegen Schadenersatzforderung eine neue Beweiserhebung im Fall eines verurteilten Doppelmörders zulässt. Der Verteidiger des heute 52 Jahre alten Andreas Darsow, Gerhard Strate, sieht bei einer möglichen neuen Beweiserhebung zumindest die Chance auf eine bislang gescheiterte Wiederaufnahme des Strafprozesses. Darsow beteuert seit Jahren seine Unschuld. Er ist rechtskräftig wegen Doppelmordes und versuchten Mordes verurteilt.
In dem Zivilverfahren geht es nicht um die Verbrechen, sondern um Forderungen des Landes Hessen gegen Darsow. Hessen will die Rückzahlung von Versorgungskosten für die damals schwer verletzte, behinderte Tochter eines ermordeten Ehepaares in Höhe von 69 308 Euro. Bei einer möglichen neuen Beweiserhebung geht es nun vor allem um neue Gutachten zu einem selbst gebauten Schalldämpfer, der bei den Morden benutzt worden sein soll. Hintergrund sind gegensätzliche Erkenntnisse aus den neuen Gutachten der Verteidigung und im Urteil 2011 angeführter Indizien zu dem Schalldämpfer. Eine Strafkammer des Landgerichts hatte Darsow wegen der Morde 2011 verurteilt.