
Gerichtliches Eilverfahren zu Rauswurf von Staatssekretärin
n-tv
Die unter ungewöhnlichen Umständen aus der Regierung entlassene Spitzenbeamtin Messari-Becker wehrt sich auch vor Gericht. Somit gibt es mittlerweile drei Ebenen der Aufarbeitung.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Affäre um die geschasste hessische Staatssekretärin Lamia Messari-Becker beschäftigt inzwischen auch ein Gericht. Nach ihrem Widerspruch im Sommer beim Land ist im Oktober zudem ein Eilantrag der parteilosen Spitzenbeamtin beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingegangen, wie dessen Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte (Az. 3 L 1561/24.WI). Mittlerweile habe hier auch das Wirtschaftsministerium eine erste Stellungnahme übermittelt.
"Ein genauer Zeitpunkt, wann mit einer Entscheidung der Sache gerechnet werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar", erklärt die Sprecherin. "Dies hängt insbesondere davon ab, ob bezüglich bestimmter Gesichtspunkte noch weitere Stellungnahmen eingeholt werden." Detailliertere Angaben könnten in dem laufenden Verfahren am Verwaltungsgericht nicht gemacht werden.
Sowohl Messari-Becker als auch ihr Ex-Chef, Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD), könnten jeweils im Falle einer Niederlage im Eilverfahren Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Parallel dazu läuft Messari-Beckers Widerspruchsverfahren beim Land weiter. Verlöre sie dieses, könnte sie dagegen klagen - wiederum vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden.