
Gerichte können Testpflicht für Verhandlungen verhängen
n-tv
Celle (dpa/lni) - Gerichte können Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer von Prozessen auch dann zu Corona-Schnelltests verpflichten, wenn sie vollständig geimpft sind. Beschwerden gegen entsprechende Regelungen in einem Verfahren am Landgericht Hannover verwarf das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 2. August als unbegründet, wie am Freitag bekannt wurde (Az.: 2 Ws 230/21 u.a.). Gerichte haben demnach diejenigen Maßnahmen zu treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.
Hintergrund sei eine mehrtägige Strafverhandlung am Landgericht Hannover im August, vor deren Beginn die Vorsitzende Richterin angeordnet hatte, dass Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer nur mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest den Sitzungssaal betreten dürfen, teilte das Oberlandesgericht mit. Dagegen hatten sich die Verteidiger gewandt - mit der Begründung, sie seien vollständig geimpft. Laut Oberlandesgericht sind Gerichte zwar nicht verpflichtet, eine Testpflicht auch für vollständig geimpfte Verfahrensbeteiligte anzuordnen. Die Anordnung sei aber auch nicht zu beanstanden. Die Einschätzung der Vorsitzenden, dass Tests geeignet seien, das Ansteckungsrisiko zu verringern, entspreche der Einschätzung des Robert Koch-Instituts.More Related News