Gerichte brauchen Monate für Strafverfahren
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Strafverfahren an den hessischen Gerichten haben zuletzt im Schnitt mehrere Monate gedauert. Wobei die Bearbeitungszeit an Amtsgerichten mit durchschnittlich 6,6 Monaten deutlich kürzer ausfiel als die an den Landgerichten mit 10,1 Monaten für erstinstanzliche Strafsachen. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums in Wiesbaden auf eine FDP-Landtagsanfrage hervor. Berufungsverfahren dauerten dagegen im Hessen-Schnitt nur 5,9 Monate.
Die Zahlen des Ministeriums beziehen sich auf Verfahren, die im vergangenen Jahr abgeschlossen wurden. Demnach gibt es deutliche Unterschiede bei der Bearbeitungszeit an den einzelnen Gerichten. Während die Verfahrensdauer etwa am Amtsgericht Melsungen im Schnitt 2,2 Monate betrug, waren es am Amtsgericht Bad Schwalbach 16,8 Monate. Das Landgericht Gießen arbeitete zuletzt erstinstanzliche Strafsachen in 6,5 Monaten ab, das Landgericht Wiesbaden dagegen durchschnittlich in 15,3 Monaten.
Zivilverfahren an den hessischen Landgerichten dauerten im Schnitt 12,2 Monate in der ersten und 7,9 Monate in der zweiten Instanz. Die Amtsgerichte schlossen zivile Streitfälle in 6,3 Monaten ab.
Zu den möglichen Gründen für die Unterschiede konnte ein Ministeriumssprecher mit Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit keine Angaben machen.