Gericht: Wolf an Küste darf vorerst nicht geschossen werden
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Der Landkreis Aurich will einen Wolf, der mehrere Schafe gerissen hat, abschießen lassen. Kritiker hatten dagegen geklagt. Nun gibt es ein Urteil.
Aurich (dpa/lni) - An der Nordseeküste darf erst einmal doch kein Wolf geschossen werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg gab einem Eilantrag gegen eine Ausnahmegenehmigung für die sogenannte Entnahme, also die Tötung, eines Wolfes im Landkreis Aurich statt, wie das Gericht mitteilte. Die Kammer entschied demnach am Mittwoch, dass nicht genügend Voraussetzungen für die Abschussgenehmigung erfüllt seien. Die Ausnahmegenehmigung sei damit rechtswidrig. Der Freundeskreis freilebender Wölfe hatte Widerspruch gegen den geplanten Abschuss eingelegt. Der Gerichtsbeschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Als Grund für die Genehmigung hatte die Landkreisverwaltung am 4. Juli ein "wiederkehrendes problematisches Rissverhalten" genannt. Laut Gericht ging es um vier getötete und vier verletzte Schafe bei Dornum. Ob es sich bei dem Tier um denselben Wolf handelt, der zuletzt auch auf der Insel Norderney gesichtet wurde, die zu dem Kreis gehört, wusste der Landkreis laut eigener Aussage nicht. Der Abschuss des Raubtieres sollte nach einem schnelleren Verfahren erfolgen. Er war bis zum 21. Juli genehmigt.
Das sogenannte Schnellabschussverfahren erlaubte den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um das letzte Rissereignis in der Gemeinde Dornum. Für das Verfahren braucht es keine DNA-Untersuchung, um genau den Wolf zum Abschuss freizugeben, der für die Risse verantwortlich ist. Auf das Verfahren für schnellere Wolfsabschüsse hatten sich Bund und Länder Ende 2023 geeinigt. In der Vergangenheit hatte auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bereits eine Genehmigung für ein Schnellabschussverfahren in der Region Hannover gestoppt.