Gericht: Weiterbau einer Pferdepension unzulässig
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Bielefeld/Minden (dpa/lnw) - Der Bau einer Pferdepension in Bielefeld ist nach einer Gerichtsentscheidung unzulässig. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Minden hat damit die Klage einer Umweltschutzververeinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld aufschiebende Wirkung. Der Betreiber darf laut Eilentscheidung vom Montag vorerst nicht weiterbauen. Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich (Az.: 9 L 760/21).
Laut Gericht muss - den Vorgaben entsprechend - der Außenbereich in Bielefeld von Bebauungen freigehalten werden. Eine Ausnahme sei nur für die Landwirtschaft möglich. Aber nur dann, wenn es für den landwirtschaftlichen Betrieb auch eine langfristige Gewinnperspektive gibt. Er darf laut Gericht auch nicht "Liebhaberei" betrieben werden. Nach Angaben des Gerichts konnte der Betreiber aber keine überzeugende Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen. Das Verfahren in Hauptsache ist noch am Verwaltungsgericht anhängig.
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