Gericht weist Klagen gegen LNG-Pipeline in der Ostsee ab
n-tv
Das Projekt ist höchst umstritten, nun weist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen ab. Damit kann die Gaspipeline von Rügen nach Lubmin wie geplant in Betrieb gehen.
Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) abgewiesen. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei der Genehmigung sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht mit.
DUH und NABU hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert.
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.