
Gericht weist Klage gegen Ausreisepflicht zurück
n-tv
Greifswald (dpa/mv) - Der Inhaber eines Zweitwohnsitzes in Mecklenburg-Vorpommern ist mit einer Klage gegen ein temporär geltendes Einreiseverbot beziehungsweise eine damit verbundene Ausreisepflicht im Corona-Lockdown vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes gescheitert. Das Gericht in Greifswald wies die Klage nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung am Dienstagabend zurück, wie Antragsteller und Antragsgegner übereinstimmend mitteilten. Eine Revision ließ der Senat des OVG danach nicht zu.
Die Normenkontrollklage richtete sich gegen die Landesregierung. Ziel war es, die Regelungen zum Einreiseverbot sowie zum Ausreisegebot in zwei Corona-Verordnungen von 2020 und 2021 für unwirksam zu erklären. Der Antragsteller, der in Leipzig seinen Erst- und in Mecklenburg-Vorpommern einen Zweitwohnsitz hat, war mit seiner Familie 2020 von der Ausreisepflicht betroffen, obwohl er vor Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung ins Land gereist war.

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