Gericht weist auch Berufung der Bahn gegen GDL-Streik zurück
ProSieben
Die Lokführer sind bei ihrem Bahnstreik derzeit mit juristischen Mitteln nicht zu stoppen. Die Bahn scheiterte auch in der zweiten Instanz der Arbeitsgerichte.
Bahnkunden müssen sich auch in den nächsten Tagen auf Behinderungen durch den Lokführerstreik einrichten. Die Deutsche Bahn scheiterte am Freitag auch im zweiten Anlauf, den Arbeitskampf mit juristischen Mitteln zu unterbinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte in zweiter Instanz eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab. Die Parteien stritten insbesondere um eine Klausel, mit der die GDL ihre Tarifverträge auch für Mitglieder durchsetzen will, die in Betrieben arbeiten, in denen eigentlich die Konkurrenzgewerkschaft EVG in der Mehrheit ist. Nach Auffassung des Gerichts müsse diese Klausel leerlaufen, mache aber nicht den gesamten Streikaufruf unwirksam. Die Kammer prüfte auch, ob die Lokführer einen illegalen Unterstützungsstreik für die anderen Bahn-Beschäftigten leisten. Schon am Vortag hatte das Arbeitsgericht befunden, dass die Streikziele der Gewerkschaft rechtmäßig sind. Die Bahn hatte den erneuten Gang vors Gericht mit den schweren Auswirkungen des Ausstandes begründet. "Egal wie das jetzt heute ausgeht, wir müssen das versuchen", hatte Bahn-Sprecher Achim Stauß im ARD-"Morgenmagazin" erklärt. "Denn dieser Streik ist unsäglich, er ist völlig überzogen - auch in seiner Länge." Die GDL-Spitze müsse dringend ihre Blockadehaltung aufgeben. Vorerst geht der Streik weiter: Im Regional- und S-Bahnverkehr sind rund 40 Prozent der Züge unterwegs, teilte der Konzern am Freitagmorgen mit. Aufgrund der unterschiedlichen Streikbeteiligung schwanke das Angebot regional: Stärkere Einschränkungen könne es - ähnlich wie bei den vergangenen Streiks - in den östlichen Bundesländern und einigen Metropolregionen geben.More Related News