
Gericht verurteilt Pflegerin zu 15 Jahren Haft
n-tv
Das Landgericht Potsdam verurteilt die einstige Pflegerin einer Behinderteneinrichtung zu 15 Jahren Haft. Sie ermordete vier Menschen und verletzte eine Patientin schwer. Zudem soll sie in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. In ihrem Schlusswort entschuldigte sich die Angeklagte für ihre Tat.
Im Prozess um eine Bluttat mit vier Toten in einer Behinderteneinrichtung hat das Landgericht Potsdam die angeklagte 52-jährige Pflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Richter der 1. Strafkammer sprachen Ines Andrea R. des vierfachen Mordes sowie dreifachen Mordversuchs schuldig. Die Verurteilung erfolgte auch für die in Tateinheit begangene gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter legten die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik fest.
Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte hätte wegen ihres psychischen Zustandes dringend ärztliche Hilfe bedurft, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in der Urteilsbegründung - auch an dem Tattag am 28. April. Wäre die 52-Jährige an diesem Tag - wie es richtig gewesen wäre - zum Arzt gegangen, könnten die Opfer noch leben und wären nicht "auf so grausame Weise ums Leben gekommen", so Horstkötter. Die Frau leidet laut einem psychiatrischen Gutachten unter einer schweren Persönlichkeitsstörung und hatte die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten wegen der psychischen Erkrankung der Frau die Unterbringung der 52-Jährigen in der Psychiatrie beantragt. Daneben hatte die Anklage auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot plädiert. Der Verteidiger der 52-Jährigen hatte gefordert, dass das Gericht die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin anerkennt.