
Gericht: Verordnung für Schutzgebiet überwiegend rechtens
n-tv
Lüneburg (dpa/lni) - Der Landkreis Diepholz hat für eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Schlatts in der Leerßer Moorheide" in Syke Rückendeckung vom Oberverwaltungsgericht bekommen. Die Verordnung, die ein knapp 160 Hektar großes Areal in der "Syker Geest" unter Schutz stellt, sei "ganz überwiegend" und "im Wesentlichen" rechtmäßig, befand das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einer am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung (Az.: 4 KN 129407/17).
Das Gebiet besteht aus Grünlandflächen mit eingestreuten Kleingewässern, bei denen es sich überwiegend um historische Schlatts (Heideweiher) handelt, sowie kleineren Wäldern. Als Lebensraum für den Kammmolch und weitere wildlebende Tier- und Pflanzenarten sei das Areal schutzwürdig und -bedürftig, stellte das Gericht fest. Lediglich eine Regelung für die Forstwirtschaft stufte es als teilweise unwirksam ein. Gegen die Ende 2016 erlassene Verordnung hatte ein Paar geklagt, das mehrere Flächen im Landschaftsschutzgebiet unter anderem mit schottischen Hochlandrindern bewirtschaftet. Der Antragsteller hatte eine ihm gehörende Waldfläche nicht für schutzwürdig gehalten und sich gegen einzelne Beschränkungen sowie das Verbot der fischereilichen Nutzung der Kleingewässer gewandt.
Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.