Gericht verbietet Weiterverkauf von Oktoberfesttischen
Süddeutsche Zeitung
Eine Eventagentur bietet Reservierungen für die Ochsenbraterei im Internet an. Dagegen klagt die Wirtin - und bekommt recht.
Im Kampf gegen den Weiterverkauf von Oktoberfestreservierungen für teils Tausende Euro hat der Betreiber des Festzelts Ochsenbraterei vor Gericht gesiegt. Das Landgericht München I verurteilte eine Eventagentur, die die Tische im Frühjahr 2020 zu Preisen zwischen 1990 und 3299 angeboten hatte, dazu, dies künftig zu unterlassen. Zudem muss sie über ihre Quellen und den Umfang der Verkäufe Auskunft geben und ist grundsätzlich verpflichtet, Schadenersatz zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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