Gericht verbietet Hass-Plakate gegen Grüne
ZDF
Das Urteil des Münchner Landgerichts sei räumlich nicht begrenzt und gelte bundesweit. Zuvor hatte es heftige Kritik gegeben.
Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag.
Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden. Der Beschluss sei räumlich nicht begrenzt und gelte damit grundsätzlich bundesweit, wenn nicht Widerspruch eingelegt werde. Die Plakate sorgen seit zwei Wochen für Empörung - und juristische Auseinandersetzungen.
Die Formulierung "jemanden hängen" werde in der Regel dahingehend verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss des Münchner Gerichts. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsteller - also der Grünen - verletzt.