Gericht: Schadenersatz für Polizeigewalt-Opfer angebracht
n-tv
Köln (dpa/lnw) - Es war ein Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung des Landes NRW: Aus Sicht des Kölner Landgerichts besteht für einen 30-Jährigen wegen erlittener Polizeigewalt am Rande des Christopher Street Days (CSD) 2016 ein Anspruch auf Schadenersatz. "Es stünde dem Land aus unserer Sicht ganz gut zu Gesicht, wenn es da mal eine Offerte gäbe", sagte Richter Stefan Singbartl am Dienstag in Richtung des Vertreters des Landes.
Der 30-Jährige fordert in dem Verfahren wegen erlittener körperlicher und seelischer Verletzungen Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von rund 15.000 Euro. Sein Anwalt zeigte Bereitschaft, sich mit dem Land gütlich zu einigen. Die von Seiten des NRW-Anwalts genannte Summe von 2.000 Euro lehnte er jedoch ab: "Man kann dieses Verfahren doch nicht mit einer Kneipenschlägerei unter Besoffenen vergleichen." Das Gericht machte deutlich, dass es die Forderung des Klägers nachvollziehen könne: "Irgendwo da werden wir uns bewegen", sollte es zu einem Urteil kommen, führte Singbartl aus.More Related News