Gericht: Rechtsextremisten dürfen nicht auf A4 demonstrieren
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Die rechtsextreme Partei Freie Sachsen darf an diesem Freitagabend nicht auf der Autobahn 4 gegen Migration demonstrieren. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte am Freitag ein entsprechendes Verbot des Landkreises Görlitz, wie das Gericht mitteilte. (Az. 6 B 399/21)
Die Partei hatte eine Versammlung unter dem Motto "Sächsischer Grenzschutz: Endstation für Schleuser" angemeldet. Als Ort wurde die "Autobahn 4 in Richtung Dresden, direkt auf der Höhe vom Hauptzollamt" angegeben. Der Landkreis Görlitz untersagte die Demonstration und wurde dabei vom Verwaltungsgericht Dresden bestätigt. Dagegen gingen die Freien Sachsen vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen vor - allerdings erfolglos.
Das Oberverwaltungsgericht begründete seinen Beschluss damit, dass die Autobahn für die geplante Versammlung zumindest in einer Fahrtrichtung vollständig gesperrt werden müsse. Eine aufnahmefähige Ausweichstrecke, die dem Reiseverkehr zum Ferienende und dem Pendlertag Freitag gerecht werde, sei nicht erkennbar. Eine Verlegung auf einen Autobahnparkplatz komme aus Sicherheitsgründen nicht in Betracht.