Gericht prüft Großauftrag für Bundeswehr-Funkgeräte
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Nach Russlands Invasion in der Ukraine beschleunigt die Bundesregierung ihre Verfahren für die Modernisierung der Bundeswehr. Bei der Auftragsvergabe für neue Funkgeräte fühlt sich die ausgestochene Thales-Gruppe benachteiligt. Doch die Beschwerde der Franzosen könnte an einem Formfehler scheitern.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht muss entscheiden, ob die direkte Vergabe eines Großauftrags zur Anschaffung digitaler Funkgeräte für die Bundeswehr rechtmäßig war. Der Auftrag war an das Münchener Unternehmen Rohde & Schwarz gegangen - und die französische Thales-Gruppe hat dagegen Beschwerde eingelegt. Diese könnte nun aber an einem Formfehler scheitern, wie in der mündlichen Verhandlung deutlich wurde.
Seit Jahresbeginn müssen sofortige Beschwerden den Gerichten auf elektronischem Weg übermittelt werden. Die Beschwerde war aber - ohne Anlagen - im Nachtbriefkasten des Oberlandesgerichts eingeworfen worden. Die Übermittlung auf dem elektronischen Weg mit den Anlagen erfolgte etwas später, wie die Vorsitzende Richterin Christine Maimann mitteilte. Das Gericht prüft nun, ob es die Anfechtung der Auftragsvergabe schon aus diesem Grund als nicht mehr fristgerecht ablehnt.
Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hatte die Bundesregierung ihr Vorgehen bei der Digitalisierung der Bundeswehr geändert, auf ein langwieriges Vergabeverfahren verzichtet und den Auftrag direkt vergeben. Der Vergabesenat des Bundeskartellamts hatte erstinstanzlich eine Nachprüfung dieses Verfahrens zwar für zulässig befunden, die Anfechtung aber als unbegründet zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht entscheidet nun in zweiter und letzter Instanz. Die konkreten Modalitäten sind dabei als geheim eingestuft. Um wie viele Geräte es geht und ob das kolportierte Auftragsvolumen von rund einer Milliarde Euro stimmt, fällt dabei bereits unter die Geheimhaltung, wie Prozessbeteiligte sagten.