
Gericht: Lokführer dürfen weiterstreiken
DW
Trotz neuem Tarif-Angebots der Deutschen Bahn können die in der GDL organisierten Lokführer ihren Arbeitskampf fortsetzen: Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik ab.
Rauer Ton, lange Streiks, nun eine Gerichtsverhandlung: In erster Instanz scheitert die Deutsche Bahn mit dem Versuch, den Streik der Lokführergewerkschaft zu beenden. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Donnerstagabend eine Einstweilige Verfügung ab, mit der die Bahn den Arbeitskampf stoppen wollte. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem vergangenen Mai erfüllt würden. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt möglich. Dort würde dann voraussichtlich am Freitag verhandelt. Noch ist unklar, ob die Bahn in Berufung geht.More Related News