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Gericht lehnt Eilantrag gegen Abschiebung von Ehepaar ab
n-tv
Düsseldorf/Viersen (dpa/lnw) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Abschiebung eines kurdischen Ehepaars nach Polen abgelehnt. Das teilte das Verwaltungsgericht am Montag auf Anfrage mit (Az. 12 L 1800/23.A).
Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil das Ehepaar trotz Kirchenasyls in einem Gemeindehaus in Viersen festgenommen und in Abschiebehaft gebracht worden war. Die Evangelische Kirche und Asyl-Verbände hatten das kritisiert: Seit Jahren sei niemand mehr aus dem Kirchenasyl abgeschoben worden.
Nach dem Dublin-Verfahren müssen Migranten und Flüchtlinge, die über ein sicheres Drittland nach Deutschland einreisen, in diesem Land Asyl beantragen. Das Paar soll über Polen nach Deutschland gekommen sein.
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