Gericht kippt Minuszinsen - Geld zurück?
ZDF
Wegen erhobener Minuszinsen unterliegt die Sparda-Bank Berlin vor Gericht. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte es weitreichende Folgen haben.
Negativzinsen sind ein Ärgernis. Denn für das Geld auf der hohen Kante müssen viele Sparer ab bestimmter Summen mittlerweile Gebühren berappen. Nun hat das Landgericht Berlin gegen die Sparda-Bank entschieden:
Solche "Verwahrentgelte" seien nicht zulässig. Überdies müsse die Bank die erhobenen Gebühren an ihre Kunden zurückzahlen.
Damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit seiner Klage durchgesetzt. Und das könnte Folgen haben. Denn es laufen derzeit noch viele andere Klagen der Verbraucherschützer gegen Banken und Sparkassen wegen der erhobenen Gebühren.
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