Gericht kippt Clubschließung bei Inzidenz 10
n-tv
Das oberste Gericht in Niedersachsen kassiert eine Zwangsschließung von Bars, Diskotheken oder auch Saunen und Schwimmbädern bei steigender Inzidenz. Das Urteil dürfte bundesweite Strahlwirkung haben: Der Senat kündigt an, dass die Inzidenz für Einschränkungen bald nicht mehr reichen wird.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die coronabedingte Schließung von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10 außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht am Nachmittag mitteilte. (Az.: 13 MN 352/21) Die Antragstellerin, die eine Shisha-Bar in Delmenhorst betreibt, hatte in einem Normenkontrolleilantrag argumentiert, die Schließung sei unverhältnismäßig. Nach den vom Robert-Koch-Institut (RKI) aufbereiteten Daten spiele das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar nur eine untergeordnete Rolle. Darüber hinaus seien die Inzidenzwerte willkürlich gewählt und nicht mehr hinreichend aussagekräftig, da sie die notwendigen Parameter nur unzureichend berücksichtigten. Der Senat entsprach dem Antrag: Es handele sich bei der Schließung der Einrichtungen nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Anträge von Diskotheken- und Shisha-Bar-Betreibern sind damit gegenstandslos geworden. Unterhalb einer Inzidenz von 35 kämen bei der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Staffelung lediglich allgemeine Regelungen, wie Test- und Maskenpflicht sowie die Kontaktdatenerhebung, äußerstenfalls Zugangsbeschränkungen in Betracht, entschieden die Richter. Generelle Betriebsschließungen einzelner Branchen seien damit nicht vereinbar.More Related News
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