Gericht: Keine Fahrraddemo auf der Autobahn 23
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Umweltschützer dürfen nicht auf der A23 demonstrieren. Das Verwaltungsgericht Schleswig lehnte einen entsprechenden Eilantrag gegen eine Entscheidung des Kreises ab.
Schleswig (dpa/lno) - Umweltschützer der Gruppe "A20 Nie" dürfen im Rahmen bundesweiter Aktionstage am Sonntag nicht auf der Autobahn 23 im Kreis Steinburg demonstrieren. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Dienstag in einem Eilverfahren (Az. 3 B 64/24) entschieden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Umweltschützer hatten einen entsprechenden Eilantrag gegen die Untersagung der Fahrraddemonstration durch den Kreis eingereicht.
Das Ordnungsamt des Kreises hatte die Nutzung der Autobahn untersagt. Nach Ansicht des Gerichts ist nicht zu beanstanden, dass der Kreis der Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeräumt und eine Sperrung der Autobahn abgelehnt habe. Mit einer Demo verbundene Gefahren für den Straßenverkehr ließen sich nicht mit hinreichender Sicherheit durch die Polizei bewältigen.
Zudem sei der Streckenabschnitt als Veranstaltungsort für eine effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit nicht unabdingbar, begründete das Gericht seine Entscheidung. Dem Anmelder der Demo mit 500 erwarteten Teilnehmern sei es zuzumuten, auf vom Kreis vorgeschlagene Alternativrouten auszuweichen. Diese verliefen zu einem großen Teil parallel zur A23 und wiesen auch eine Nähe zum Versammlungsthema, dem geplanten Ausbau der A20 mit einem Autobahnkreuz A20/A23, auf.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.