Gericht: Keine automatische Maskenpflicht für Bedienungen
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München (dpa/lby) - Bedienungen müssen im Freien nicht automatisch eine Maske tragen. Stattdessen kommt es auf das individuelle Hygienekonzept des Wirts und Einzelentscheidungen der Behörden vor Ort an. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, über den die "Augsburger Allgemeine" und die "Main-Post" berichtet hatten. Ein Verstoß sei derzeit nicht bußgeldbewehrt, bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch.
Das Gericht hatte eine Normenkontrollklage gegen die Maskenpflicht für Bedienungen im Freien nicht zugelassen und dies damit begründet, dass dies nicht Teil der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sondern nur Teil eines Rahmenkonzeptes sei, auf das in der Verordnung verwiesen wird. Die Gastwirte sind zwar verpflichtet, ihr Hygienekonzept auf Grundlage dieses Rahmenkonzepts zu erstellen, können aber davon abweichen. Dann es ist letztlich eine Entscheidung der Behörden vor Ort, ob sie das Hygienekonzept für ausreichend halten.More Related News