Gericht hebt Haftbefehl gegen Christian B. auf
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Christian B. ist der Hauptverdächtige im Fall Maddie. Im Prozess in Braunschweig muss er sich wegen anderer Vorwürfe verantworten, darunter drei Vergewaltigungen. Die Strafkammer sieht allerdings keinen dringenden Tatverdacht mehr. Trotzdem bleibt er im Gefängnis.
Der Haftbefehl gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist aufgehoben worden. Mit Blick auf die Vorwürfe gegen den 47-jährigen Deutschen zu fünf anderen schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bestehe kein dringender Tatverdacht, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Im Gefängnis bleibt der Mann dennoch, wegen einer Verurteilung aus dem Jahr 2019 für die Vergewaltigung einer 72 Jahre alten US-Amerikanerin 2005 in Portugal.
Der Verteidigung des mehrmals vorbestraften Sexualstraftäters hatte den entsprechenden Antrag zur Aufhebung gestellt, weil es nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme keinen Grund mehr für einen Haftbefehl gebe. Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe, wie das Gericht mitteilte.
Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist dagegen nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Verteidiger wollten mit dem Antrag einen Zwischenstand von der Strafkammer einfordern. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung gesagt.