
Gericht gibt zwei Klagen gegen Bezahlkarte recht
n-tv
Zwei Geflüchtete beklagen zu große Einschränkungen durch die bayerische Bezahlkarte und fordern wieder eine Überweisung auf ihr Konto. Ein Sozialgericht gibt ihnen recht.
Nürnberg/München (dpa/lby) - Das Sozialgericht Nürnberg hat zwei Geflüchteten recht gegeben, die gegen Einschränkungen durch die Bezahlkarte für Asylbewerber geklagt haben. In Eilverfahren wies das Gericht die Stadt Schwabach an, den beiden Klägerinnen ihre monatlichen Unterstützungsleistungen künftig wieder auf ihr Konto zu überweisen - statt sie nur über die Bezahlkarte zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.
Das Bezahlkarten-System ist seit Ende Juni bayernweit im Einsatz. Mit den Karten kann in Geschäften eingekauft und pro Monat bis zu 50 Euro in bar abgehoben werden. Die Karte ist zudem regional beschränkt und nicht für Online-Einkäufe gedacht. So soll der Missbrauch von Leistungen und in der Konsequenz auch die Zuwanderung begrenzt werden. Flüchtlingsverbände haben daran wiederholt Kritik geübt.
In dem konkreten Fall führte die Klägerin an, dass es ihr mit der Bezahlkarte nicht möglich sei, etwa günstig im Internet oder im benachbarten Nürnberg einzukaufen. Auch könne sie nicht ohne weiteres Vereinen beitreten, weil die Überweisung der Mitgliedsbeiträge erst genehmigt werden müsse. Die zweite Klägerin argumentierte ähnlich.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.