Gericht: Ferienhausmiete in Dänemark zu erstatten
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Hamburg (dpa/lno) - Wegen der verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen im Frühjahr muss ein Ferienhausvermieter einem Kunden den vollen Preis für ein gebuchtes Objekt in Dänemark erstatten. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Miete zu, wie es die Geschäftsbedingungen der Ferienhausagentur bei Epidemien auch vorsähen, entschied das Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen 43b C 167/21). Das bereits am 23. November verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Ferienhausagentur hatte argumentiert, der Mieter aus Schleswig-Holstein hätte im April 2021 nach Dänemark reisen und die Quarantäneauflagen in Kauf nehmen können. Zum Zeitpunkt der Buchung im Juni 2020 habe es die Corona-Pandemie bereits gegeben und es sei über einen zweiten Lockdown diskutiert worden.
Das sah das Gericht anders. Die Beschränkungen im Frühjahr 2021 seien im Juni 2020 nicht vorhersehbar gewesen, am Buchungstag habe die Sieben-Tage-Inzidenz bei 2,9 gelegen, das Robert Koch-Institut habe von "weiter rückläufigen Zahlen" gesprochen. Es liege offenkundig eine Beeinträchtigung eines vierzehntägigen Urlaubs vor, wenn man das Ferienhaus zunächst mehrere Tage nicht verlassen dürfe, kostenpflichtige PCR-Tests gemacht werden müssten und dann zu Hause eine weitere Quarantäne anstehe. Die Ferienhausagentur müsse dem Kunden die einbehaltenen 991 Euro plus Zinsen erstatten. Über das Urteil hatte am Montag zunächst die "Ostsee-Zeitung" berichtet.