Gericht: Essen muss AfD in Grugahalle lassen
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Die AfD erringt vor Gericht einen Sieg gegen die Stadt Essen: So muss die Kommune den Rechtsaußen eine Halle für den Parteitag zur Verfügung stellen. Die Partei dürfe nicht anders behandelt werden als andere, so die Richter.
Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für den Bundesparteitag der Partei Ende Juni zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen (Az: 15 L 888/24 und 15 L 881/24).
Nach Überzeugung der 15. Kammer hat die AfD Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien, wie es in der Mitteilung des Gerichts heißt.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei nachvollziehbar und richtig. Die Stadt Essen habe eine "lex AfD" kreieren wollen. "Dem hat das Gericht nun einen Riegel vorgeschoben." Der Rechtsstaat habe gesiegt.
Er ist maßgeblich an der Tesla-Ansiedlung beteiligt - eine der Erfolgsgeschichten der Brandenburger Wirtschaft. Nun aber zieht sich Jörg Steinbach zurück. Als Grund nennt er das Bündnis der SPD mit dem BSW. Ministerpräsident Woidke reagiert etwas kühl. Die Grünen würdigen seine Pro-Ukraine-Haltung als nicht sehr verbreitet im Landesverband.