Gericht erlaubt Verlegung von Inzest-Täter Fritzl
n-tv
Seit 15 Jahren sitzt der Inzest-Täter Josef Fritzl in einer forensisch-psychiatrischen Anstalt. Doch damit könnte jetzt Schluss sein: Der 89-Jährige darf in den Normalvollzug wechseln, entscheidet jetzt ein Gericht. Fritzl sei nicht mehr gefährlich.
Der als "Monster von Amstetten" bekannt gewordene Inzest-Täter Josef Fritzl darf vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln. Das hat ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems entschieden. Von dem mittlerweile 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefährlichkeit mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht mit.
Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen "begraben" sei, hieß es. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Zugleich entschieden die Richter, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug - somit eine Entlassung in Freiheit - aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei.
Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich, aber es sei immer noch fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde. "Demnach ist angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten - von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld nicht auszugehen", hieß es weiter. In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt.