
Gericht erklärt zu kleine Gefängniszellen für menschenunwürdig
n-tv
Auch Gefängnisinsassen haben Rechte, zum Beispiel das auf menschenwürdige Unterbringung. Das erklärt das Landgericht Meiningen in einem aktuellen Fall. Dort beklagte ein Häftling, dass in einer Sammelzelle zu wenig Platz für jeden Inhaftierten sei. Das Gericht gibt ihm nun recht.
Ein Haftraum für sechs Gefangene ist laut einem Urteil in Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen zu klein. Das Landgericht Meiningen gab mit einem Urteil der Klage eines Häftlings der Justizvollzugsanstalt (JVA) Untermaßfeld statt. Die Belegung eines Haftraums mit fünf oder sechs Gefangenen im geschlossenen Vollzug, wo auf jeden Insassen weniger als sechs Quadratmeter entfielen, verstoße gegen die Menschenwürde.
In der betreffenden Zelle in der JVA Untermaßfeld kam auf jeden der sechs Gefangenen ein Anteil von lediglich 5,33 Quadratmetern. Die Art und Weise der Unterbringung des Klägers, der vier Monate in dem Haftraum verbrachte, sei rechtswidrig, entschied das Gericht. Der Staat sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet, den Strafvollzug menschenwürdig auszugestalten und das Existenzminimum zu gewähren, das ein menschenwürdiges Dasein überhaupt erst ausmache. Das Thüringer Oberlandesgericht hatte eine von der Justizvollzugsanstalt gegen die Entscheidung eingelegte Rechtsbeschwerde im Februar verworfen.
Nach dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch werden die Gefangenen während der Einschlusszeiten in ihren Hafträumen einzeln untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung ist bei Zustimmung der Gefangenen möglich.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.