Gericht: Erdnuss-Allergikerin darf Schule frei wählen
n-tv
Hannover (dpa/lni) - Ein Grundschulkind mit einer starken Allergie gegen Erdnuss darf nach einem Gerichtsentscheid weiter eine Schule besuchen, die besonders auf allergische Schocks vorbereitet ist. Das Verwaltungsgericht Hannover gab nach Angaben vom Dienstag einer Klage der Eltern Recht (Az.: 6 A 3907/21). Bei dem 2015 geborenen Mädchen drohe schon beim kleinsten Kontakt mit Erdnussspuren ein sogenannter anaphylaktischer Schock. Die Eltern hatten ihr Kind deshalb an einer Schule angemeldet, die vom Nuss-Anaphylaxie-Netzwerk als erdnussfrei anerkannt ist.
Dagegen verlangte die Landesschulbehörde, dass Mädchen solle die Grundschule in seinem Schulbezirk besuchen. Auch dort seien Lehrer und Lehrerinnen für Notfälle vorbereitet. Das Zertifikat erdnussfreie Schule sei zudem vom Ministerium nicht anerkannt. Das Gericht befand aber, dass die andere Schule einen "erheblichen Vorteil für das Leben und die Gesundheit" des Kindes biete. Deshalb dürfe das Mädchen ausnahmsweise die Schule außerhalb seines Schulbezirks besuchen.
Gegen die Entscheidung kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Berufung beantragt werden.