
Gericht entscheidet zugunsten von Ex-Direktorin
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Halle/Dessau-Wörlitz (dpa/sa) - Die Direktorenstelle der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz kann vorerst weiterhin nicht besetzt werden. Das Landesarbeitsgericht wies am Montag in Halle die Berufung der Kulturstiftung gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Dessau zurück. Es hatte im Juni zugunsten der Ex-Direktorin der Kulturstiftung, Brigitte Mang, entschieden. Der Kulturstiftung wurde damals vorläufig untersagt, die Stelle neu zu besetzen. Dagegen legte die Kulturstiftung Berufung ein.
Trotz mehrfacher Versuche der Richterin kam es vor dem Landesarbeitsgericht in dem Eilverfahren zu keiner Einigung zwischen der Kulturstiftung und der Ex-Direktorin. Mang fühlt sich in der Auswahl für die Neubesetzung der Stelle benachteiligt. Die Kulturstiftung wies die Vorwürfe erneut zurück.
Das Kuratorium der Stiftung hatte sich im März 2022 im Ergebnis eines Auswahlverfahrens unter nach eigenen Angaben 16 Bewerbungen statt für die Landschaftsarchitektin Mang für eine Kulturmanagerin aus Italien als künftige Direktorin entschieden. Daraufhin zog Mang mit einer Konkurrentenschutzklage vor Gericht. Die Kulturstiftung bewahrt das Erbe des 142 Quadratkilometer großen Gartenreichs Dessau-Wörlitz. Es gehört seit dem Jahr 2000 zum Unesco-Welterbe.

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