
Gericht entscheidet gegen Online-Schule für kranke Kinder
n-tv
Bochum (dpa/lnw) - Eine Online-Schule, die sich um kranke Kinder kümmert, hat vor Gericht einen herben Rückschlag erlitten. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster dürfen Schüler der Bochumer Web-Indivualschule nicht an einem einzigen Prüfungsort an der Abschlussprüfung teilnehmen, die durch externe Lehrkräfte durchgeführt wird. So hatte es die Bochumer Schule, die nur eine Fernschule und keine staatlich anerkannte Regelschule ist, seit Langem gehandhabt. Allerdings stieg die Zahl der Prüflinge und der Aufwand wurde größer.
Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte in dem Streit moniert, dass die Bezirksregierung Arnsberg "nicht dauerhaft Abschlussprüfungen für das gesamte Bundesgebiet organisieren" könne.
In der Webschule werden Kinder und Jugendliche einzeln online unterrichtet, denen wegen psychischer oder körperlicher Erkrankung kein regulärer Schulbesuch möglich ist. Zuletzt waren jedes Jahr bis zu 120 Schüler zum Haupt- oder Realschulabschluss geführt worden, in die nun beginnende Prüfungsphase sollten 70 Jugendliche gehen.
Sie müssen laut Schulleitung auch bei den Prüfungen eng betreut werden und brauchen teilweise ganz besondere Bedingungen am Prüfungsort - die Lehrer der Web-Individualschule, die die Prüflinge aus dem Online-Unterricht gut kennen, sollten bei den Tests weiterhin dabei sein, forderte die Fernschule und verwies auf ein Versprechen gegenüber Schülern und Eltern. Dieses Versprechen könne man aber nur angemessen erfüllen, wenn die Prüfungen aller betreuten Schüler am selben Prüfungsstandort stattfänden.