Gericht bremst Richter-Bewertungsportal aus
n-tv
Das Berliner Verwaltungsgericht urteilt in eigener Sache: Die Betreiberin eines Bewertungsportals über die Berliner Richterschaft will die Justiz transparenter machen und klagt auf die Herausgabe von Personendaten. Das Land Berlin lehnt ab und bekommt nun Recht.
Das Land Berlin muss einem Bewertungsportal namens Richterscore laut einem Urteil keine personenbezogenen Daten von Richterinnen und Richtern zur Verfügung stellen. Einem Auskunftsanspruch gegenüber der Landesregierung stehe der Datenschutz entgegen, soweit die betroffenen Beamten nicht in die Weitergabe ihrer Daten eingewilligt hätten, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht. Es wies damit im Wesentlichen eine Klage der Betreiberin des Portals ab, in dem sich Anwälte über Richter austauschen können, um sich auf Prozesse vorzubereiten.
Die Klägerin hatte im Jahr 2016 unter Berufung auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz die Übermittlung aufgeschlüsselter Angaben über die Berliner Richterschaft beantragt. Erfahren wollte sie etwa Namen, Vornamen, Titel, Geburtsdaten, Amtsbezeichnungen und Beschäftigungsumfänge. Dies lehnte die Regierung unter anderem wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ab.