Gericht bremst Mieterschutz
Süddeutsche Zeitung
Nach dem Mietendeckel hat ein Bundesgericht auch das sogenannte Vorkaufsrecht teilweise für rechtswidrig erklärt. Es gilt als ein wichtiges Mittel gegen den Ausverkauf der Stadt.
Ein Bundesgericht hat erneut eine zum Schutz der Mieter gedachte Regelung in Berlin gekippt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte das Vorkaufsrecht für Immobilien teilweise für rechtswidrig. Mit dem Vorkaufsrecht wollen die Bezirksverwaltungen verhindern, dass Häuser in geschützten Stadtgebieten von großen Immobilienunternehmen aufgekauft und die Mieten dann möglicherweise erhöht oder die Wohnungen in Eigentum umgewandelt werden. Im Frühjahr hatte das Bundesverfassungsgericht bereits den sogenannten Mietendeckel in Berlin gestoppt. Mit dieser Regelung waren die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf fünf Jahre eingefroren worden.