Gericht bestätigt vollen Impfschutzstatus bei J&J
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Anfangs war nur eine Dosis des Impfstoffes von Johnson & Johnson nötig, um als vollständig immunisiert zu gelten. Seit Mitte Januar ist das anders, wie das Paul-Ehrlich-Institut entschied. Eine Klägerin ging dagegen vor - und bekam vom Berliner Verwaltungsgericht Recht.
Das Verwaltungsgericht Berlin hält den Ausschluss von einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpften Menschen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für rechtswidrig. Statt des PEI müsse die Bundesregierung selbst über diesen Status entscheiden, teilte das Gericht mit. Es erklärte die Klägerin im Eilverfahren vorläufig für vollständig geimpft - allerdings nicht für geboostert.
Sie hatte sich im Oktober einmal impfen lassen. Seit Mitte Januar gelten nur einmal mit Johnson & Johnson Geimpfte nicht mehr als vollständig immunisiert. Die Vorschrift, auf deren Grundlage das PEI dies entschieden habe, sei aber voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Verwaltungsgericht. Es müsse hier darum nicht entscheiden, ob die Vorgabe sachlich verfehlt oder unzureichend begründet sei.
Der Beschluss gilt nur für die Klägerin, nicht für andere Menschen. Es kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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