Gericht bestätigt: Streikaufrufe an Uniklinik zulässig
n-tv
Köln (dpa/lnw) - Auch das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi am Uniklinikum Bonn zulässig sind. Das Gericht unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Richters Ralf Weyergraf habe nach rund siebenstündiger Sitzung die Berufung der Klinik zurückgewiesen, teilte das Gericht am Freitag mit.
Damit bestätigte die Instanz das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14. Juni. Die Bonner Richter hatten in einem Eilrechtsschutzverfahren einen Antrag des Krankenhauses auf Unterlassung bereits zurückgewiesen. Streiks der Beschäftigten wollte die Klinikleitung per Einstweiliger Verfügung untersagen lassen - und ging nach dem Scheitern in Berufung.
Mit den Streiks machen Verdi und die Beschäftigten von sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen seit neun Wochen Druck bei den Verhandlungen mit den Arbeitgebern über einen sogenannten Tarifvertrag Entlastung, in dem genaue Personalbemessungen für einzelne Bereiche der Krankenhäuser geregelt werden sollen.
Nach Ansicht des Gerichts sind die Forderungen der Streikenden hinreichend begründet. Die Arbeitgeberseite könne sich darauf einstellen, wie sie auf die formulierten Tarifziele reagiere, um einen Arbeitskampf zu vermeiden. Eine Versorgung der Patientinnen und Patienten sei durch die Notdienstvereinbarungen mit den Kliniken abgesichert, hieß es bereits im ersten Urteil.