
Gericht bestätigt Regeln zur Altersversorgung
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Die 2019 beschlossenen neuen Regeln zur Bezahlung und Altersversorgung der Berliner Abgeordneten, die deutlich höhere Bezüge zu Folge hatten, sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Das stellte das Gericht am Freitag in zwei Urteilen fest und wies damit Klagen zweier Ex-Abgeordneter zurück, wie ein Sprecher mitteilte (VG 5 K 296/20 und VG 5 K 297/20).
Im Oktober 2019 hatte das Abgeordnetenhaus eine drastische Diätenerhöhung um 58 Prozent von 3944 Euro auf damals 6250 Euro monatlich beschlossen. Im Zuge der Neuregelung stieg auch die Altersversorgung deutlich - allerdings nur für zu dem Zeitpunkt noch aktive Abgeordnete. Bereits ausgeschiedene Parlamentarier erhalten ihre Altersbezüge auf dem alten, niedrigeren Niveau.
Dagegen hatten zwei frühere Politiker, die schon seit mehr als zwei Jahrzehnten nicht mehr im Abgeordnetenhaus sitzen, geklagt. Sie argumentierten unter anderem, die Regelung verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz. Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Die neuen Regeln seien nicht zu beanstanden.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.